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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Bei Auftragserteilung erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an, wofür festgelegt wird, daß mündliche und fernmündliche Vereinbarungen und Zusagen erst verbindlich werden, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Käufers lehnen wir hiermit ausdrücklich ab, und sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprochen haben. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen seitens des Käufers als vereinbart.

2. Angebot

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote/ Produkte halten wir uns 30 Tage gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags.

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote/ Produkte halten wir uns 30 Tage gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags.

3. Auftragserteilung

Aufträge werden von uns zu den am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preisen ausgeführt.

4. Lieferung

 

 

Lieferungen erfolgen "ab Werk". Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Versandweg und Versandart werden nach Absprache bzw. von uns gewählt. Die Ware reist auch bei fracht- und verpackungsfreier Lieferung auf Gefahr des Empfängers.

5. Lieferzeit – Lieferstörung

Die Lieferung oder die Bereitstellung der Ware erfolgt in der Regel kurzfristig nach Eingang des schriftlichen Auftrages. Ergeben sich längere Lieferfristen oder werden solche vonvornherein vereinbart, teilen wir diese schriftlich mit.

Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen und die Unmöglichkeit der Leistungen berechtigen den Käufer nach schriftlicher, angemessener, mindestens 14-tägiger Nachfrist zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer der Auswirkung ganz oder teilweise von unserer Lieferpflicht. Das gilt besonders bei Betriebsstörungen, behinderter Zufuhr von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, fehlender Verlademöglichkeiten, behördlicher Maßnahmen, Streiks und Aussperrung. In solchen Fällen sind wir berechtigt, auch wenn wir uns in Verzug befanden, mit entsprechender Verzögerung zu liefern. Daneben sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, vom Vertrag sofort oder später ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer gegen uns Ansprüche hieraus entstehen würden.

6. Mängelrüge – Haftung

Beanstandungen quantitativer und qualitativer Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Es besteht nur Anspruch auf Wandlung, nicht auf Minderung oder Schadenzersatz. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Fremdkomponenten benutzt werden, die nicht von uns bezogen oder von uns ausdrücklich zur Anwendung empfohlen sind.

Angaben in unseren Katalogen, Prospekten, technischen Merkblättern mit Mustern, Proben, Daten und sonstigen Angaben sind stets Rahmenangaben mit ca.-Angaben und für uns stets freiwillig und ohne jeglichen Gewährleistungsanspruch.

Beim Versandgeschäft muß der Käufer die Sendung bei Empfang im Beisein des Frachtführers auf Vollständigkeit und erkennbare äussere Schäden hin überprüfen. Im Beabstandungsfalle ist ein Schadensprotokoll mit genauer Beschreibung des Schadens oder der Nichtvollständigkeitanzufertigen, vom Frachtführer gegenzeichnen zu lassen und uns unverzüglich zuzusenden.

7. Rückgaberecht

Ist der Käufer Endverbraucher, so hat er das Recht, bei einem Versandgeschäft die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken. Die Rücksendekosten sind bis zu einem Warenbestellwert von EUR 50,00 vom Käufer zu tragen. Bei darüberhinausgehendem Warenwert übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung.

Das Verpacken der zur Rücksendungvorgesehenen Ware muß unter Verwendung der Umverpackung (Karton, Folie, Füll- und Stopfmaterial) des Originalversandpaketes oder gleichwertig mit aller Sorgfalt geschehen, da möglicherweise in dieses Paket "Gefahrgutkomponenten" oder "leichtzerbrechliche" Artikel oder sonst. Güter, die eine besonders sorgfältige Sicherungsverpackung erhalten müssen, verpackt werden und zum Re-Versand kommen.

Durch unsachgemäße Verpackung auf dem Transportweg beschädigte oder ausgelaufene Ware/Komponenten können wir nicht ersetzen.

8. Ausschluß vom Rückgaberecht

Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Waren, die von uns besonders angefertigt, abgefüllt, abgelängt oder zugeschnitten sind, oder es sich bei flüssigen Komponenten um angebrochene Gebinde handelt oder bei Abschluß des Auftrages das Rückgaberecht ausgeschlossen wird.

9. Peise – Zahlung – Zahlungsverzug

Die Berechnung erfolgt zu den vereinbarten oder zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.

Falls nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort bei Übernahme der Ware in bar zu bezahlen.

Bei Versandgeschäften erfolgt die Zahlung gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Die dabei anfallenden Zusatzkosten – Verpackung, Fracht oder Porti, Nachnahme- oder Zahlungsgebühr – führen wir separat in der Rechnung auf und trägt der Käufer.

Der Versand in das Ausland erfolgt stets gegen Vorkasse. Alle Details beinhaltet unsere Rechnung.

Ist ein Zahlungsziel vereinbart, so ist die Rechnung innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug, der auch ohne Mahnung eintritt, sind wir berechtigt, Zinsen für die Verzugszeit in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens 5 % über dem sog. Basis-Zinssatzes plus MwSt zu berechnen. Die Zahlung dieser Znisen ist sofort fällig. Ferner sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung aller auch bis dahin noch nicht fälliger Aussenstände zu veranlagen.

Ferner berechtigt uns der Zahlungsverzug oder das Nichteinlösen eines fälligen Wechsels oder Schecks weiterer Lieferungen von der ausreichenden Sicherstellung der Zahlung abhängig zu machen.

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen unser Eigentum.

Zu Verpfändung, Abtretung und Sicherheitsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Der Eigentumsvorbehalt bleibt wirksam bei Vermischen und/oder Verarbeitung und erstreckt sich alsdann anteilmäßig auf das neue Gesamtprodukt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltswaren, z. B. Gerichtsvollzieher, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zu Lasten des Käufers zurückzunehmen.

11. Abtretungsverbot

Der Käufer darf seine Rechte aus einem mit uns abgeschlossenen Kaufvertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.

12. Erfüllungsort – Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsteile aus Geschäften jeder Art ist der Sitz der Lieferfirma. Es ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar.

Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für Käufer, die Nichtkaufmann sind, mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Einschränkungen.

13. Vertragsänderung – Unwirksamkeit

Zusätzliche Vereinbarungen zum Kaufvertrag erlangen nur nach Schriftform Gültigkeit.

Sollte der einer oder andere Passus der vorgenannten Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine neue Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Formulierung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.


Frühere oder gewohnheitsmäßige Vereinbarungen haben keine Gültigkeit


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